Archiv des Autors: KG Bad Blumau Editor
Piratenreise mit Conny & Chiara-3.Insel: Farben & Formen, 1.Tag
Aufnahmekriterien für die KIGA-/ Krippenanmeldung!
Aufnahmekriterien für die KIGA-/Krippenanmeldung!
- Hauptwohnsitz des Kindes und der Eltern/Erziehungsberechtigen in der Gemeinde Bad Blumau.
- Das Alter der Kinder (wird chronologisch gereiht), Kinder im Pflichtkindergartenjahr werden zuerst gereiht.
- Das Kind muss bei Eintritt in die Kinderkrippe mindestens 12 Monate alt sein.
- Beide Elternteile/Erziehungsberechtigte sind berufstätig.
- Der/die Erziehungsberechtigte ist alleinerziehend.
- Ein weiteres Kind der Familie besucht denselben Kindergarten
- Es besteht Betreuungsbedarf aufgrund familiärer bzw. sozialer Verhältnisse.
- Ist der Hauptwohnsitz des Kindes nicht in der Gemeinde Bad Blumau, ist der Kindergartenplatz befristet und eine erneute jährliche Anmeldung ist notwendig.
Information Kinderportal vom Land Steiermark
Hier geht’s zum Kinderportal:
https://kinderportal.stmk.gv.at/
Anleitungsvideo:
https://www.youtube.com/watch?v=PRCHoxHpq7Y&t=1s