Archiv des Autors: KG Bad Blumau Editor

Aufnahmekriterien für die KIGA-/ Krippenanmeldung!

Aufnahmekriterien für die KIGA-/Krippenanmeldung!

  • Hauptwohnsitz des Kindes und der Eltern/Erziehungsberechtigen in der Gemeinde Bad Blumau.
  • Das Alter der Kinder (wird chronologisch gereiht), Kinder im Pflichtkindergartenjahr werden zuerst gereiht.
  • Das Kind muss bei Eintritt in die Kinderkrippe mindestens 12 Monate alt sein.
  • Beide Elternteile/Erziehungsberechtigte sind berufstätig.
  • Der/die Erziehungsberechtigte ist alleinerziehend.
  • Ein weiteres Kind der Familie besucht denselben Kindergarten
  • Es besteht Betreuungsbedarf aufgrund familiärer bzw. sozialer Verhältnisse.
  • Ist der Hauptwohnsitz des Kindes nicht in der Gemeinde Bad Blumau, ist der Kindergartenplatz befristet und eine erneute jährliche Anmeldung ist notwendig.

 

Piratenreise mit Conny & Chiara- 2.Insel-Sinne: Am 4.Tag auf der Insel der Sinne drehte sich alles um`s Fühlen. Die Piraten halfen dem Sinnes-Zwerg dabei, vergrabene Gegenstände wieder auszubuddeln und schließlich mussten sie die Geheimzeichen eines Adlers, der den Schatz bewachte, erspüren. Die Haut ist unser größtes Sinnesorgan und liefert uns viele wichtige Informationen über die Dinge, mit denen wir über Berührungen in Kontakt kommen. Am 4.Tag ging es wieder auf Schatzsuche. Die Freude war riesengroß. Diesmal gab es für die Piraten die 2.Goldmünze.