Integration & Inklusion

Integrationsgruppe (I-Gruppe)

Mindestens 4 Kinder max. 5 Kinder mit Bescheid, um Überschreitungsbewilligung kann bei Bedarf angesucht werden. Mindestens 6 Kinder ohne Bescheid max. 13 Kinder ohne Bescheid. Auch hier kann um eine Überschreitung angesucht werden.
Betreuung der Gruppe erfolgt in der gesamten Öffnungszeit lt. Landesgesetz: KindergartenpädagogIn, SonderkindergartenpädagogIn, KindergartenbetreuerIn.
10 Stunden Therapie (LogopädIn, Physio-, Ergo- und/oder Moto-TherapeutIn) und 6 Stunden Psychologie pro Woche. Detaillierte Beschreibung siehe Leitbild Heilpädagogische Kindergärten Land Steiermark – Homepage des Landes Steiermark.

Inklusion

Beschreibt die Eingliederung der Betreuungskinder in den normalen Alltag der Kindergartengruppe. Therapien und Förderungen sollten in den Kindergartenalltag integriert sein.

Integrative Zusatzbetreuung – IZB

Durch die Form eines IZB-Teams, welches in dieser Form in Österreich nur in der Steiermark etabliert wurde, können pro Jahr 5 bis 7 Kinder mit besonderen Erziehungsansprüchen mit Bescheid nach dem Behindertengesetz und max. 5 Kinder mit besonderen Erziehungsansprüchen ohne Bescheid (Mitbetreuungskinder) Betreuung / Begleitung – durch ihre Eltern, über die zuständige Bezirkshautmannschaft, initiiert – in Anspruch nehmen.
Erstkontakt passierend durch die Eltern, externe Unterstützungsmodelle (u.a. Frühförderung) oder über die zuständige Kindergartenpädagogin, im Einverständnis der Eltern.