Gruppen

Integrationsgruppe:

Mindestens 4 Kinder max. 5 Kinder mit Bescheid, um Überschreitungsbewilligung kann bei Bedarf angesucht werden. Mindestens 6 Kinder ohne Bescheid max. 13 Kinder ohne Bescheid. Auch hier kann um eine Überschreitung angesucht werden. Betreuung der Gruppe erfolgt in der gesamten Öffnungszeit lt. Landesgesetz: KindergartenpädagogIn, SonderkindergartenpädagogIn, KindergartenbetreuerIn. 10 Stunden Therapie (LogopädIn, Physio-, Ergo- und/oder Moto-TherapeutIn) und 6 Stunden Psychologie pro Woche. Detaillierte Beschreibung siehe Leitbild Heilpädagogische Kindergärten Land Steiermark – Homepage des Landes Steiermark.

 allgemeine Kindergartengruppe:

Unsere Kindergartengruppen umfassen Kinder ab dem vollendetem dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule. In einer Kindergartengruppe hat die Anzahl der eingeschriebenen und betreuten Kinder pro Gruppe höchstens 25 zu betragen. Die Betreuung jeder Kindergartengruppe wird von einer Kindergartenpädagogin und einer Kindergartenbetreuerin übernommen. Bei Bedarf können Kinder mit Behinderung (Entwicklungsverzögerungen, Wahrnehmungsstörungen,…) im allgemeinen Kindergarten vom Team der integrativen Zusatzbetreuung (IZB) zusätzlich betreut und begleitet werden.

Kinderkrippe:

Unsere Kinderkrippe umfasst max. 14 Kinder bis zum dritten Lebensjahr, wobei Kinder von 0 – 2 Jahren mit dem Faktor 1,5 zu bewerten sind. Die Betreuung in der Kinderkrippe wird von einer Kindergartenpädagogin, ab dem vierten Kind zusätzlich von einer Kindergartenbetreuerin und ab dem 12 Kind von einer weiteren Kindergartenbetreuerin übernommen.  Kinder die im Laufe des Kindergartenjahres drei Jahre alt werden, können das Kindergartenjahr in der Kinderkrippe fertig machen.