Aufnahmekriterien für die KIGA-/Krippenanmeldung!
- Hauptwohnsitz des Kindes und der Eltern/Erziehungsberechtigen in der Gemeinde Bad Blumau.
- Das Alter der Kinder (wird chronologisch gereiht), Kinder im Pflichtkindergartenjahr werden zuerst gereiht.
- Beide Elternteile/Erziehungsberechtigte sind berufstätig.
- Der/die Erziehungsberechtigte ist alleinerziehend.
- Ein weiteres Kind der Familie besucht denselben Kindergarten
- Es besteht Betreuungsbedarf aufgrund familiärer bzw. sozialer Verhältnisse.
- Ist der Hauptwohnsitz des Kindes nicht in der Gemeinde Bad Blumau, ist der Kindergartenplatz befristet und eine erneute jährliche Anmeldung ist notwendig.