Aufnahmekriterien für die KIGA-/ Krippenanmeldung!

Aufnahmekriterien für die KIGA-/Krippenanmeldung!

  • Hauptwohnsitz des Kindes und der Eltern/Erziehungsberechtigen in der Gemeinde Bad Blumau.
  • Das Alter der Kinder (wird chronologisch gereiht), Kinder im Pflichtkindergartenjahr werden zuerst gereiht.
  • Beide Elternteile/Erziehungsberechtigte sind berufstätig.
  • Der/die Erziehungsberechtigte ist alleinerziehend.
  • Ein weiteres Kind der Familie besucht denselben Kindergarten
  • Es besteht Betreuungsbedarf aufgrund familiärer bzw. sozialer Verhältnisse.
  • Ist der Hauptwohnsitz des Kindes nicht in der Gemeinde Bad Blumau, ist der Kindergartenplatz befristet und eine erneute jährliche Anmeldung ist notwendig.