Gruppen

Integrationsgruppe:

Mindestens 4 Kinder max. 5 Kinder mit Bescheid, um Überschreitungsbewilligung kann bei Bedarf angesucht werden. Mindestens 6 Kinder ohne Bescheid max. 13 Kinder ohne Bescheid. Auch hier kann um eine Überschreitung angesucht werden. Betreuung der Gruppe erfolgt in der gesamten Öffnungszeit lt. Landesgesetz: ElementarpädagogIn, Inklusive ElementarpädagogIn, KinderbetreuerIn. 10 Stunden Therapie (LogopädIn, Physio-, Ergo- und/oder Moto-TherapeutIn) und 6 Stunden Psychologie pro Woche. Detaillierte Beschreibung siehe Leitbild Heilpädagogische Kindergärten Land Steiermark – Homepage des Landes Steiermark.

 Allgemeine Kindergartengruppe:

Unsere Kindergartengruppen umfassen Kinder ab dem vollendetem dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule. In einer Kindergartengruppe hat die Anzahl der eingeschriebenen und betreuten Kinder pro Gruppe höchstens 23 zu betragen. Die Betreuung der Kindergartengruppe wird von einer Elementarpädagogin und einer Kinderbetreuerin übernommen. Bei Bedarf können Kinder mit Behinderung (Entwicklungsverzögerungen, Wahrnehmungsstörungen,…) im allgemeinen Kindergarten vom Team der integrativen Zusatzbetreuung (IZB) zusätzlich betreut und begleitet werden.

Alterserweiterte Gruppe:

Unsere alterserweiterte Gruppe betreut  Kinder im Alter von 18 Monaten bis 6 Jahren.  der Volksschulzeit. In einer Alterserweiterten Gruppe hat die Anzahl der eingeschriebenen und betreuten Kinder pro Gruppe höchstens 20 zu betragen, wobei Kinder im Alter von 18 Monaten bis zur Vollendung des 3.Lebensjahres doppelt zählen und nicht mehr als maximal drei Kinder dieser Altersstufe in eine Gruppe eingeschrieben werden dürfen. Die Betreuung der alterserweiterten Kindergartengruppe wird von einer Elementarpädagogin und einer Kinderbetreuerin übernommen.

Kinderkrippe:

Unsere Kinderkrippe umfasst max. 14 Kinder bis zum dritten Lebensjahr, wobei Kinder von 0 – 2 Jahren mit dem Faktor 1,5 zu bewerten sind. Die Betreuung in der Kinderkrippe wird von einer Elementarpädagogin, ab dem vierten Kind zusätzlich von einer Kinderbetreuerin und ab dem 12 Kind von einer weiteren Kinderbetreuerin übernommen.  Kinder die im Laufe des Kindergartenjahres drei Jahre alt werden, können das Kindergartenjahr in der Kinderkrippe fertig machen.